ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KAMINHERSTELLER UND WIEDERVERKAÜFER

1- VERKAUF
Rechtsgrundlage für jeden Auftrag sind die nachstehenden allgemeinen Bedingungen, ausgenommen anderslautende, von beiden Parteien akzeptierte schriftlich bestätigt Konditionen.

2- PREISE
Alle angegebenen Listenpreise sind 60 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung gültig.Die Preise wurden gemäss der geltenden Wirtschaflichen, sozialen und fiskalen Gesetze errechnet. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Festpreise, sofern der Kaüfer die Zahlungsbedingungen respektiert. Bei Verzögerung ist der am Tage der Lieferung geltende Preis gültig.

3- FRISTEN
Wenn kein besonderer Termin in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde, gelten Lieferfristen gemäss den Möglichkeiten ab Fabrik oder ab Lager. Lieferverzögerungen unsererseits über 60 Tage erfordern keine Preisrevision (Artikel 2). Bei jeder Lieferverzögerung unserseits, die 120 Tage länger ist als der in der Auftragsbestätigung genannte Termin, kann der Kaüfer vom Kauf zurücktreten, per Einschreiben mit Rückantwort.

4- TRANSPORT
Wird die Ware durch uns versandt, endet unsere Verantwortung dafür, sobald sie vom Kaüfer oder dessen Kunden angenommen wurde. Erfolgt der Transport durch den Kunden selbst oder durch einen Spediteur ab Fabrik, lager oder Geschäft, liegt die volle Verantwortung beim Kunden. Jede Reklamation muss innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben gemeldet werden und muss eine Kopie zu Four Grand Mère senden.

5- ÜBEREINSTIMMUNG MUSTER
Muster werden zur Ansicht geschickt. Absolute Identität mit der gelieferten Ware kann nicht als übereinstimmung garantiert werden. NATURPRODUKTE
Muster können nur generell Herkunft und Tönung angeben, können jedoch nicht unbedingt identisch in Farbe, Kristallisation, Adern und Zeichnung mit dem bei der Bestellung versandten Material sein. Marmor, marmorierte Steine, Bruchsteine und alle anderen Steinarten sind Naturprodukte. Gewisse Abweichungen wie Wurmstiche, Adern, Kristalle, Muscheln, Knoten, Schichten, Rostflecken, Farbnuancen usw. Können nicht als Fehler angesehen werden und sind daher kein Grund zur Ablehnung oder für einen Preisnachlass. Naturprodukte werden sachgemäss befestigt, verkittet, ausgefüttert und verklammert so wie die übereinstimmung es erfordert. Nur beste Holzarten werden verwendet. Aber : Holz ist lebendes Material, dessen Verhalten nicht vorausgesagt und daher nicht garantiert werden kann.
KÜNSTLICHE PRODUKTE
Es liegt in der Natur der feuerfesten Materialien : Terracotta und Keramik, deren Dimensionen und Farben in Dokumentationen oder Mustern enthalten sind, können nur als Ansicht betrachtet werden ohne Übereinstimmungs-Garantie. Aufgrund der möglichen Abweichung der feuerfesten Materiallen (Terracotta, Keramik), können diese Produkte weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf Teile, die als fehlerhaft anerkannt werden.
METALLTEILE
Metallteile unterliegen verschiedenen Herstellungsmethoden und können daher unwesentliche veränderung der Oberfläche aufweisen. BESONDERHEITEN DER FORMEN
Wir sind von Lieferanten abhängig und können somit keine Garantie für Varianten in der Ausführung, welche auf verschiedene Herstellungmethoden oder Bestandteile zurückzuführen sind, übernehmen.

6- GARANTIE
Bei normalem Gebrauch und unter Berücksichtigung der Bedienungsanleitung des Herstellers erstreckt sich die Garantie auf unsere Produkte für fehlerhafte Teile auf ein Jahr, ausser es handelt sich um erwiesene versteckte Mängel ausser verstecktem Schadens das vom Artikel 1641 des Bürerlichen Gesetzbuches bestimmt ist. Die Garantie für unsere Öfen, außer Zubehörteilen, mit denselben üblichen Reserven und Respektes vor den Anordnungen, ist mit 10 Jahren im Rahmen eines Hausgebrauches und 5 Jahre für einen beruflichen Gebrauch mit unserem Tisch in den Ländern der Europäischen Union getragen + Norwegen und Schweiz. In den anderen geographischen Zonen ist die Garantie für unsere Produkte in einem Jahr für einen beruflichen oder häuslichen Gebrauch aufrechterhalten. In allen Fällen ist die Garantie nur unter der Bedingung des Respektes vor dem Vermerk von Installation und von mit dem Material gelieferter Einrichtung wirksam, und dessen volle Kenntnis, nach Empfang des Garantiescheines bei uns erworben, oder von einfacher Annahme die Lieferung vermutet ist Sie gilt nur bei voller Beachtung der Aufbauanleitung, welche vom Hersteller mitgeliefert wird und nach Erhalt des Garantiescheins und der Erhaltsbestätigung. Die Garantie ist auf die Lieferung der Fehlerhaften anerkannten Elemente beschränkt.

7- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Verkäufe sind in Jeanmenil und ohne Skonto Zahlbar. Wenn nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen : - 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung - Der Saldo wird nach den besonderen in der Bestellung bestimmten Bedingungen festgestellt sein. Die Restzahlung kann unter keinen Umständen einbehalten werden. Sonderkonditionen müssen nicht in jedem Fall eingehalten werden. Die Tatsache, eventuell von einer Zahlungserleichterung profitiert zu haben, zieht keine Verpflichtung fort, die Leichtigkeit aufrechtzuerhalten.

8- STORNIERUNG
Der Auftrag ist fest und unwiderruflich, ausser es wurden besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen oder die Lieferzeit übersteigt 120 Tage.

9- EIGENTUMVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung Eigentum des Herstellers. Bei Nichteinhalten eines einzigen Zahlungstermins, kann der Kauf 8 Tage nach Zahlungserrinnerung per Einschreiben, wenn diese Unberücksichtigt bleibt, storniert werden. Der Käufer wird für die Ware seit seine Lieferung verantwortlich ; das ist während der ganzen Dauer des Eigentumsvorbehaltes zugunsten der Verkäufers rechtgültig (wenn er die Ware zurücknimmt) . Beeinträchtigt der Kunde die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10- GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist : EPINAL/FRANKREICH Jedes Streiten, für irgende Motiv wird des Handelsgerichtes von EPINAL in das Ressortfallen, das Kompetenz aussschliessliche, selbst im Falle des Rufes in der Garantie oder für die Vielzahl von beklagten, und das, trotz jeder freiwilligen Klausel hat.

11-STRAFKLAUSEL
Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist, wird als Vertragsstrafe, ein drei Malen gleiche Entschädigung der gesetzliche, verwendbare Zinsatz auf dem Betrag Inkl. MwSt vom Verkaufspreis und von der Abfindung von vierzig Euro für die Erhebungskosten angehoben sein.